Abfindung – Ermäßigte Besteuerung nach
§§ 34 i.V.m. 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Leitsatz
Der Wortlaut des § 34 Abs. 2 EStG ist auf solche Einkünfte zu beschränken, die „zusammengeballt” zufließen.
Es liegt typischerweise keine Zusammenballung vor, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehreren verschiedenen Veranlagungszeiträumen
gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil
ergibt.
Eine Entschädigung ist nicht anzunehmen, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten
geändert haben.
Fundstelle(n): DB 2014 S. 1909 Nr. 34 EFG 2014 S. 1589 Nr. 18 EStB 2015 S. 66 Nr. 2 GStB 2014 S. 352 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2014 S. 2388 DAAAE-72425
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