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OLG Hamm Beschluss v. - 15 W 102/13

Gesetze: BGB §§ 1913, 2113 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Bedeutung einer Testamentsklausel, nach der eine Vorerbin berechtigt sein soll, durch Verfügung von Todes wegen einen anderen Abkömmling als den testamentarisch Benannten zum Nacherben zu berufen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 6 Nr. 41
MAAAE-71865

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