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BBK Nr. 10 vom Seite 465

Aktivierung von Finanzierungskosten als Herstellungskosten

Vermeidung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG

Roland Köhler

[i]Grundlagen, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen NWB TAAAE-52365 Die Bedeutung der Gewerbesteuer hat sich durch die Unternehmensteuerreform 2008 stark erhöht. Es sind im Wesentlichen die Änderungen bei den Hinzurechnungen, die dazu beigetragen haben. Mit dem gleich lautenden Ländererlass vom hat sich die Finanzverwaltung zu einzelnen Anwendungsfragen geäußert. Insbesondere § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG stellt eine bedeutsame Hinzurechnungsvorschrift dar. Im Beitrag werden unter Berücksichtigung der Rechtslage die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen als Herstellungskosten dargestellt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in Handels- und Steuerbilanz

1. Handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht gemäß § 255 Abs. 3 HGB

[i]Abgrenzung Anschaffung und Finanzierung Von der Anschaffung eines Wirtschaftsguts ist die Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zu unterscheiden. Anschaffung und Finanzierung stellen zwei gesonderte Vorgänge dar. Finanzierungskosten stehen nur in mittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung. Die Kosten des zur Anschaffung eines Wirtschaftsguts aufgenommenen Kredits sind keine Anschaffungskosten dieses Wirtschaftsguts, sondern Anschaffungskosten des Kredits.

[i]Aktivierungswahlrecht für FremdkapitalzinsenDa...