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StuB Nr. 8 vom Seite 303

Streubesitzdividenden bei unterjährigem Anteilserwerb

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian, Frankfurt/M.

Der neue § 8b Abs. 4 KStG zur Steuerpflicht von Streubesitzdividenden wird nachfolgend für den Fall des unterjährigen Anteilserwerbs untersucht. Im Fokus der Analyse steht dabei die - St 52 NWB CAAAE-51928 (Kurzinfo StuB 2014 S. 197 NWB YAAAE-56873).

I. Streubesitzdividenden nach § 8b Abs. 4 KStG

§ 8b Abs. 4 KStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des (BGBl 2013 I S. 561; vgl. Ott, StuB 2013 S. 279 NWB IAAAE-34271) neu gefasst. Danach sind „Bezüge im Sinne des Absatz 1“ bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat (sog. Streubesitz). Betroffen sind insbesondere Dividenden, aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen, Vergütungen auf EK-Genussrechte und fiktive Dividenden nach § 7 UmwStG. Erstmals ist § 8b Abs. 4 KStG auf Bezüge anzuwenden, die nach dem zufließen (§ 34 Abs. 7a Satz 2 KStG).

Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen unterliegen hingegen nicht einer Steuerpflicht nach § 8b Abs. 4 KStG, sondern können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, nach § 8b Abs. 2 i. V. mit Abs. 3 KStG „steuerfrei“ vereinnahmt werden. Verluste aus der Anteilsveräußerung dürf...