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StuB 5/2014 S. 197

Körperschaftsteuer | Unterjähriger Hinzuerwerb von Anteilen

Durch das Gesetz zur Umsetzung des NWB TAAAD-95597 wurde in § 8b Abs. 4 KStG eine Steuerpflicht für Erträge aus Beteiligungen kleiner 10 % (Streubesitz) eingeführt. Für die Frage, ob eine mindestens 10 %ige Beteiligung erworben wurde, ist dabei auf die Beteiligungshöhe zu Beginn des Kalenderjahres abzustellen. Nach § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG gilt für Zwecke der Streubesitzregelung der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Mit Verfügung vom hat die OFD Frankfurt zur Auslegung der Rückbeziehungsfiktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG Stellung genommen und verschiedene Fallkonstellationen dargestellt ( - St 52 NWB CAAAE-51928).