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Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO
Kritische Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 23. 5. 2012 - VII R 28/10 und VII R 29/10
[i]BFH, Urteile vom 23. 5. 2012 - VII R 28/10 (BStBl 2012 II S. 763) und VII R 29/10 NWB EAAAE-19925Durch (BStBl 2012 II S. 223) und NWB RAAAE-02924 sowie (BStBl 2012 II S. 763) und NWB EAAAE-19925 hat der BFH einige der wesentlichen Fragen die Haftung nach § 74 AO betreffend näher konkretisiert. Nachdem Mehl/Tetzlaff die beiden Urteile vom bereits ausführlich gewürdigt haben (NWB 29/2012 S. 2391), werden nachfolgend die beiden Entscheidungen des dargestellt. [i]Trottner/Baum, NWB 24/2013 S. 1892; Mehl/Tetzlaff, NWB 29/2012 S. 2391Hierbei zeigt sich, dass diese beiden im Wesentlichen deckungsgleichen Entscheidungen nicht unproblematisch sind. Abschließend werden einige der übrigen derzeit noch als ungeklärt anzusehenden Fragen den § 74 AO betreffend aufgezeigt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB FAAAB-05594 ein Überblick über die Haftungsarten und unter der NWB DokID NWB KAAAB-83021 der infoCenter-Beitrag „Haftung des Eigentümers von Gegenständen” aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gesetzliche Grundlagen und wesentliche Verwaltungsanweisung
[i]§ 74 AO erweitert Zugriffsmöglichkeit der Finanzverwaltung§ 74 AO ist die Norm im Bereich des materiellen Haftungsrechts ...