Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 21 vom Seite 809

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Organschaft

Folgerungen aus den Urteilen vom 24. 7. 2013 und 6. 6. 2013

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian

Der BFH hat am zwei Entscheidungen zur ertragsteuerlichen Organschaft veröffentlicht, die für die Praxis wichtige Aspekte enthalten. Nachfolgend werden die zwei Entscheidungen dargestellt und die praktischen Folgen analysiert. Dabei wird bei dem zwischen dem Erfordernis der gewerblichen Tätigkeit für Personengesellschaften als Organträger (nachfolgend unter Kap. II) und der Formulierung der Verlustübernahmeverpflichtung (unter Kap. III) unterschieden. Die zweite BFH-Ent-scheidung vom , ein Vorlagebeschluss an das BVerfG, betrifft vororganschaftliche Mehrabführungen (Kap. IV).

Gehrmann, infoCenter, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft NWB LAAAB-04863

Kernfragen
  • Muss eine Personengesellschaft als Organträger bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft selbst originär gewerblich tätig sein?

  • Unter welchen Voraussetzungen wird eine unzutreffende Regelung der Verlustübernahmeverpflichtung rückwirkend anerkannt?

  • Verstößt die gesetzliche Regelung des § 14 Abs. 3 KStG i. V. mit § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG zu vororganschaftlichen Mehrabführungen gegen das Rückwirkungsverbot?

I. Einleitung

Eine Personengesellschaft m...