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Minder- und Mehrabführungen bei außerbilanziellen Gewinnkorrekturen in Organschaftsverhältnissen
Anmerkungen zum
In seinem aktuellen Urteil vom äußert sich der BFH – anhand von zwei Fällen – grundlegend zu der Frage, wann die Voraussetzungen von Minder- und Mehrabführungen in Organschaftsverhältnissen (§ 14 Abs. 4 KStG, § 27 Abs. 6 KStG) bei außerbilanziellen Gewinnkorrekturen erfüllt sind. Der nachfolgende Beitrag beginnt mit einer kurzen Einführung in die Thematik und analysiert anschließend das und dessen praktische Auswirkungen.
Nach dem BFH-Urteil stellt das Grundanliegen des Gesetzgebers zur Sicherstellung einer Einmalbesteuerung und korrespondierend die Vermeidung einer Doppelbesteuerung den wesentlichen Prüfungsmaßstab zur Feststellung organschaftlicher Minder- und Mehrabführungen bei außerbilanziellen Gewinnkorrekturen dar.
Handels- und steuerbilanzielle Abweichungen begründen auch bei gegenläufigen außerbilanziellen Gewinnkorrekturen eine Minder- und Mehrabführung. Dies gilt nur dann nicht, sofern keine Einmalbesteuerung sichergestellt oder eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Trotz Nichtvorliegens einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz kann eine Minder- und Mehrabführung bei außerbilanziellen Gewinnkorrekturen zur Sic...