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StuB Nr. 16 vom Seite 626

Bedingte Anschaffungs- und nachträgliche Herstellungskosten eines erworbenen Patents

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Ende 01 erwirbt K von V das Patent auf ein bisher nur an Mäusen getestetes Medikament. Ein fixer Kaufpreisanteil von 50 Mio € ist im Januar 02, ein variabler Teil von 25 Mio € erst bei erfolgreicher Arzneimittelzulassung zu leisten. Ein entsprechender Erfolg gilt bereits Ende 01 als überwiegend wahrscheinlich. In 02 und 03 entstehen K für die Weiterentwicklung des Patents, klinische Studien und die Ende 03 erfolgende Arzneimittelzulassung Aufwendungen von 80 Mio €.

K nimmt das Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Anlagen nicht in Anspruch.

II. Fragestellung

Wie sind der Erwerb des Patents und die eigenen Folgeaufwendungen zu bilanzieren?

III. Lösungshinweise

1. Bedingte Anschaffungskosten

Fraglich ist, ob K Ende 01 das Patent mit 50 Mio € (fixer Kaufpreisanteil) oder mit 75 Mio € (inkl. variabler Anteil) einzubuchen hat. Für den durch eine erfolgreiche Zulassung bedingten variablen Teil käme als Gegenkonto eine Rückstellung infrage (per Patent an Rückstellung), da die Entstehung des variablen Verpflichtungsteils zwar ungewiss, aber überwiegend wahrscheinlich ist. Gegen einen Rückstellungsansatz könnte all...