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Die Neuregelung der Ordnungsgeldvorschriften
Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
Mit dem [i]Theile, Reform des Ordnungsgeldes, BBK 9/2013 S. 403 NWB EAAAE-34777 Gesetz zur Änderung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB hat die Bundesregierung eine Feinjustierung des grundsätzlich bewährten Systems zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften auf den Weg gebracht. In der Sitzung des Bundestages vom wurde der Gesetzesänderung zugestimmt. Im Folgenden werden die Neuregelungen und ihre Auswirkungen in der Praxis im Einzelnen vorgestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Reform des Ordnungsgeldes
[i]Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften – Aufstellung – Offenlegung – MicroBilG, Herne 2013Aus Sicht der Bundesregierung stellt das im Jahr 2006 grundlegend geänderte Ordnungsgeldverfahren zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten ein bewährtes System dar. Aktuell kamen über 90 % der betroffenen Kapitalgesellschaften ihrer Offenlegungsverpflichtung innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nach. Somit war Ziel der Reform des Ordnungsgeldes nicht die grundsätzliche Neuregelung, sondern eine Anpassung von einzelnen Aspekten, die im Laufe der Zeit als änderungswürdig aufgefallen waren.
[i]Micro-Richtlinie zur Änderung der 4. EG-RL 78/660/EWG NWB DAAAD-29054 Anknüpfungspunkt war die zum Jahresende 2012 in deutsches Recht umgesetz...