Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses

Thomas Bezani (Januar 2013)

Literatur

Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Ahrendt, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Gaul/Otto, in Berliner Kommentar zum Insolvenzrecht, 40. Aufl. 2011; Hamacher, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011 Erg.Lfg. 22.

I. Normzweck

1§ 113 regelt die Kündigung von Dienstverhältnissen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers lässt den Bestand eines Dienstverhältnisses grundsätzlich unberührt. Dies ergibt sich ausdrücklich aus § 108 Abs. 1. An die Stelle des Wahlrechts in § 103 tritt für Dienstverhältnisse in § 113 das Recht, diese mit einer maximalen Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen zu können. Ferner ermöglicht § 113 Satz 1 eine Durchbrechung von „vereinbarten„ Kündigungsbeschränkungen. Der Insolvenzverwalter wird somit in die Lage versetzt, unabhängig von einer „vereinbarten„ Vertragsdauer oder eines „vereinbarten„ Ausschlusses der Kündigung mit einer Frist von maximal drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. § 113 enthält aber keinen eigenständigen Kündigungsgrund. Die Vorschrift befreit daher nur insofern von möglichen „vereinbarten„ Kündigungsbeschränkungen, w...