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Thüringer LAG Urteil v. - 7 Sa 404/05

Gesetze: KSchG § 1; BGB § 613 a; InsO § 87; InsO § 113

Leitsatz

1. Zur betriebsbedingten Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (hier: Abgrenzung zum Betriebsübergang)

2. Der Verfrühungsschaden nach § 113 S. 3 InsO kann nur nach den Vorschriften des Insolvenzverfahrens verfolgt werden. Die unmittelbare Klage gegen den Insolvenzverwalter ist unzulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-16512

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