NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 92 Gesamtschaden
Literatur
Brandes, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Hofmann, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Müller, in Jaeger, InsO, 2007; Pohlmann, in Hamburger Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009; Smid, in Smid/Leonhardt/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010; Wittkowski, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand, 21. Erg. Lfg. 2011.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Die Vorschrift betrifft den Fall, in dem die Insolvenzmasse durch eine Handlung verkürzt worden ist, die nach den Bestimmungen des Haftungsrechts Schadensersatzansprüche der Insolvenzgläubiger begründet. § 92 InsO stellt dabei keine eigene Anspruchsgrundlage zur Verfügung, sondern regelt allein die Geltendmachung anderweitig geregelter Ersatzansprüche der Insolvenzgläubiger und soll so einen Wettlauf der einzelnen Gläubiger verhindern.
1. Historie
2Die Vorschrift hat in den Vorgängergesetzen keine normierte Entsprechung und wurde erstmalig mit der InsO eingeführt. Sie begründete neue Aufgaben des Insolvenzverwalters. Gleichzeitig entspricht sie jedoch den Ergebnissen der vorherigen ständigen Rechtsprechung.
2. Anwendungsbereich
3Sof...