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BBK Nr. 23 vom Seite 1068

Unrichtiger Umsatzsteuerausweis gemäß § 14c UStG

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Endert/Sepetauz, Umsatzsteuer in der Rechnungslegung – Pflicht zur Nettobilanzierung?, BBK 20/2011 S. 986 NWB EAAAD-93567 Die Umsatzsteuer stellt bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern regelmäßig einen durchlaufenden Posten dar und ist als solcher erfolgsneutral zu bilanzieren. Abweichend hiervon ergibt sich eine erfolgswirksame Erfassung, sofern ein unrichtiger Steuerausweis gemäß § 14c Abs. 1 UStG vorliegt. Die buchhalterische Systematik dieses Sachverhalts wird im Beitrag am Beispiel von erhaltenen Anzahlungen dargestellt.

I. Charakter des unrichtigen Steuerausweises

1. Umsatzsteuerrechtliche Qualifikation des unrichtigen Steuerausweises

[i]AnwendungsfälleBei der Ausstellung von Rechnungen müssen sich umsatzsteuerliche Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG grundsätzlich an die Vorgaben der §§ 14, 14a UStG halten, damit eine ordnungsmäßige Rechnung vorliegt. Sofern in der Rechnung

  • die Umsatzsteuer auf eine steuerfreie oder nicht steuerbare Leistung berechnet,

  • ein zu hoher Steuersatz angewendet (19 % statt 7 %),

  • ein zu hoher Steuerbetrag ausgewiesen,

  • die Steuer doppelt oder

  • auf einen gemäß der §§ 169 bis 171 AO nicht mehr änderbaren Sachverhalt berechnet worden ist,

liegt ein Anwendungsfall des sog. unrichtigen Steuerausweises gemäß § 14c Abs. 1 UStG vor .

H...