Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
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Thema 42 Wertermittlung und Steuerberechnung in der Erbschaft-, Schenkungsteuer
Einleitung
Wertermittlung ist die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer
Die Bemessungsgrundlage ist dann Ausgangspunkt für die Steuerberechnung
Hauptteil
Wertermittlung (§§ 10 – 13a ErbStG)
was?
Bereicherung = Erwerb, soweit nicht steuerbefreit, abzüglich Nachlassverbindlichkeiten (Erblasserschulden/Erbfallschulden . . .)
– grundsätzlich gemeiner Wert und bei Immobilien sog. Grundbesitzwert
– Steuerbefreiungen z. B. Hausrat/bewegliche körperliche Gegenstände (Freibetrag 12 000 bzw. 41 000 €), Kunstgegenstände, eigengenutztes Haus, Zuwendung für Unterhalt und Ausbildung, Entgelt für Pflege und Unterhalt, Verzicht Pflichtteil/Erbersatzanspruch (§ 13 ErbStG); inländisches Betriebsvermögen i. S. des § 12 Abs. 5 ErbStG, vorweggenommene Erbfolge § 13a ErbStG
– Nachlassverbindlichkeiten, z. B. Kosten für Abwicklung Erbfall, Bestattungskosten (Pauschale 10 300 €), Einschränkung und Abzugsverbote nach § 10 Abs. 6 – 9 ErbStG
wann?
Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 11 i. V. mit § 9 ErbStG: i. d. R. Tod Erblasser/Ausführung der Schenkung)
wie? (s. o. „was„)
Vorschriften des Bewertungsgesetzes, § 12 ErbStG
Renten/wiederkehrende Nutzungen, Leistungen: Kapitalwert, § 23 ErbStG