Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 14 BewG Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
R B 13 ErbStR 2011; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betr. Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen: Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer v. , BStBl 2010 I 810.
Moench, Der Preis längeren Lebens – Eine neue Sterbetafel für VSt und ErbSt, DStR 1993, 898.
1. Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ( § 14 Abs. 1 BewG)
1 § 14 BewG ordnet die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit dem Kapitalwert an und führt zu einem Steuerwert. Dieser ist nur im Rahmen des § 12 Abs. 1 ErbStG maßgebend, nicht jedoch für die bis bedeutsame Frage, ob und in welchem Ausmaß bei einer gemischten Schenkung eine freigebige (unentgeltliche) Zuwendung, d. h. der Bereicherung des Bedachten i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG vorliegt. Das Ausmaß der Bereicherung bestimmte sich seinerzeit nach dem Verhältnis des Verkehrswerts der Bereicherung des Beschenkten zum Verkehrswert der Leistung des Schenkers. Inhaltlich entspricht § 14 BewG den Regelungen von § 5 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 BewG über auflösend bedingte Er...