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BBK Nr. 9 vom Seite 411

Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden (Teil A)

Abgrenzungs- und Bewertungsfragen

Dieter Grützner

[i]NWB Seminar, Praxis der Immobilienbesteuerung, www.nwb-seminare.deGrundstücke sind nach §§ 93, 94 BGB eine aus dem Grund und Boden und den mit ihm verbundenen wesentlichen Bestandteilen bestehende einheitliche Sache. Bereits die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfordern bei Grundstücken des Anlagevermögens eine Aufteilung dieser Einheit in den Grund und Boden als nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand und die ggf. vorhandenen wesentlichen Bestandteile als abnutzbare Vermögensgegenstände. Die ertragsteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften bedingen insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen sowie die unterschiedlichen Regelungen zur AfA weitergehende Differenzierungen. Zu den sich daraus ergebenden vielfältigen Problemen wird nachfolgend Stellung genommen.

(Fortsetzung in BBK 10/2012 S. 461 NWB AAAAE-09369)

I. Abgrenzung des Begriffs „Grundstück”

1. Allgemeine Grundsätze

[i] SachanlagevermögenNach § 266 Abs. 2 A.II.1 HGB sind in der Bilanz unter den Sachanlagen auszuweisen Grun...