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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 263/10 EFG 2012 S. 1050 Nr. 11

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5, AO § 351 Abs. 1

Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG und Änderungsbescheid

Leitsatz

  1. Hemmungsmöglichkeit eines Verlustfeststellungsbescheides nach § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG.

  2. Trotz grds. Unabhängigkeit des Steuerfestsetzungsverfahrens und des Verlustfeststellungsverfahrens gewährleistet § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG einen Gleichlauf von Feststellung und Festsetzung.

  3. Zu den Voraussetzungen einer Änderung nach § 10d Abs. 4 EStG bei Änderungsbescheiden gemäß § 351 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1050 Nr. 11
TAAAE-07358

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