Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 40 Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
Zweiter Unterabschnitt: Bestellung
Literatur: Braun, Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen – Die Neuregelung im Überblick, MDR 2002, 862.
I. Allgemeines
1Durch die Einführung des staatlichen Bestellungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) im Jahre 1961 (vgl. §§ 9, 10 i. d. F. v. – BGBl I 61, 1301) hat der Steuerberaterberuf auch in formaler Hinsicht die volle Anerkennung als einer der klassischen Freien Berufe (§ 32 Rdn. 21 ff.) gefunden. Die Ausübung dieser Berufe ist wegen ihrer Gemeinwohlverpflichtung ( BVerfGE 17, 232) an eine solche öffentlich-rechtliche Erlaubnis gebunden. Bei den freien rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen wird den Berufsträgern die entsprechende Befugnis durch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 4, 6, 12 BRAO) bzw. durch die Bestellung als Notar (§§ 4, 12 BNotO) oder als Wirtschaftsprüfer (§§ 15, 16 WPO) oder als vereidigter Buchprüfer (§§ 130, 15, 16 WPO) oder als Steuerberater (§§ 40, 41) oder als Steuerbevollmächtigter (§§ 40, 41, 42) förmlich verliehen. Steuerberater und Steuerbevollmächtig...