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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 1529/10 EFG 2011 S. 744 Nr. 8

Gesetze: StBerG § 58 S. 2 Nr. 5a, StBerG § 33, StBerG § 48 Abs. 3, StBerG § 40 Abs. 3 Nr. 2, StBerG § 57 Abs. 4, StBerG § 57 Nr. 1

Zulassung als Syndikussteuerberater und nebenberufliche Tätigkeit als Steuerberater

Leitsatz

1. Die Zulassung als Steuerberater ist ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit als Steuerberater als nichtselbstständige Tätigkeit für nur einen Auftraggeber (Syndikussteuerberater) ausgeübt werden soll.

2. Im Fall des § 58 Satz 2 Nr. 5a Satz 2 StBerG muss der Beruf des Steuerberaters selbstständig neben der Angestelltentätigkeit ausgeübt werden. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber bestätigt, dass der Syndikus-Steuerberater berechtigt ist, während der Dientsstunden für Mandanten erreichbar zu sein und sich zur Wahrnehmung mandatsbezogener Termine und Besprechungen jederzeit vom Arbeitsplatz entfernen darf, ohne im Einzelfall eine Erlaubnis einholen zu müssen. Nicht hinreichend ist, wenn der Syndikus-Steuerberater nur dann völlig freigestellt wird, wenn er Überstunden hat.

3. Die mit § 57 Abs. 4 StBerG getroffene Inkompatibilitätsregelung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. 136/2011 (Keine Zulassung als ausschließlicher Syndikus-Steuerberater)
DStR 2011 S. 739 Nr. 15
DStRE 2011 S. 976 Nr. 15
DStZ 2011 S. 14 Nr. 15
EFG 2011 S. 744 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2011 S. 186
StB 2011 S. 123 Nr. 4
StBW 2011 S. 92 Nr. 2
JAAAD-59353

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