Frage der Steuerbefreiung bzw. des Steuersatzes bei der Verabreichung von Medikamenten durch ein Krankenhaus zur ambulanten
Behandlung
Leitsatz
1. Mit einer steuerbefreiten Heilbehandlung "eng verbundene Umsätze" liegen vor, wenn sie als Nebenleistung zu einer Krankenhausbehandlung
oder ärztlichen Heilbehandlung anzusehen sind, also keinen eigenen Zweck erfüllen, sondern das Mittel darstellen, um die Hauptleistung
unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können.
2. Die Klinik hat mit der Durchführung der ambulanten Krebstherapie begünstigte Krankenhausbehandlungen durchgeführt. Die
Therapien dienten der Behandlung von Krebserkrankungen und zielten auf deren Heilung ab. Die in diesem Rahmen erfolgte Abgabe
von Zytostatika stellt einen eng mit den Krankenhausbehandlungen verbundenen Umsatz dar, denn sie wird als Nebenleistung zur
Krebstherapie erbracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 9 Nr. 28 DStRE 2012 S. 938 Nr. 15 EFG 2011 S. 1470 Nr. 16 IAAAD-97147
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