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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 04 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung bei Abgabe von Fertig-Medikamenten

Auch die Abgabe von nicht patientenindividuell hergestellten Fertig-Medikamenten ist nach einem aktuellen BMF-Schreiben als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz von der Umsatzsteuer zu befreien. Voraussetzung ist, dass die Medikamente einen integralen Bestandteil einer Therapie darstellen und die Verabreichung zur Erreichung der damit verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich ist.

Die nächste Verwaltungsanweisung ist ebenfalls zur Umsatzsteuer ergangen. Konkret: zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG bei der Abgabe von Medikamenten im Rahmen ambulanter Heilbehandlungen.

Auf Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs hat das Bundesfinanzministerium kürzlich geregelt: Die Abgabe von Medikamenten, die für Heilbehandlungen unerlässlich sind, ist auch dann steuerfrei, wenn diese nicht individuell für die Patienten hergestellt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Medikamente einen integralen Bestandteil einer Therapie darstellen. Und die Verabreichung zur Erreichung der damit verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich ist.

Im geänderten UStAE werden die folgenden Beispiele genannt:

  • dialyseimmanente ...