Übergang der personenbezogenen stromsteuerrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von begünstigtem Strom im Weg der Gesamtrechtsnachfolge - Mustereinspruch
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Geht eine nach § 9 Abs. 4 StromStG erteilte Erlaubnis, begünstigten Strom entnehmen zu dürfen, bei Verschmelzung einer juristischen Person (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
GAAAD-88751