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BFH  - VII R 22/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StromStG § 9, UmwG § 20 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Geht eine nach § 9 Abs. 4 StromStG erteilte Erlaubnis, begünstigten Strom entnehmen zu dürfen, bei Verschmelzung einer juristischen Person (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über?

Erlaubnis; Steuerbegünstigung; Stromsteuer; Verschmelzung

Fundstelle(n):
MAAAD-85729

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