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IWB Nr. 12 vom Seite 448

Grundfreiheitenschutz für Gesellschaften mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln

EuGH-Urteil in der Rs. C-384/09 (Prunus)

Dr. Alexander Linn und Stefan Müller

Das Urteil in der Rs. Prunus NWB KAAAD-83644 hat eine dem EuGH inzwischen wohlbekannte Regelung zum Gegenstand, eine französische Immobiliensteuer, die inzwischen schon zum dritten Mal (nach den Urteilen in den Rs. ELISA (Rs. C-451/05 NWB DAAAC-83175) und Établissements Rimbaud (Rs. C-72/09 NWB OAAAD-55582)) Gegenstand eines Vorlageverfahrens geworden ist. Das Urteil kann aber mit einem Novum in der Rechtsprechungsgeschichte des EuGH aufwarten: Erstmals versuchten sich Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung auf den Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) gegen die Besteuerung in einem Mitgliedstaat mit Hilfe des Gemeinschaftsrechts zur Wehr zu setzen. Gesellschaftsformen aus sog. überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) erfreuten und erfreuen sich in der Rechtswirklichkeit angesichts meist niedriger Steuersätze und liberalen Gesellschaftsrechts einer gewissen Beliebtheit, die im Vergleich zu Größe und Bedeutung so mancher ÜLG in keinem Verhältnis steht. Ob und inwieweit sich solche Gesellschaften auf Gemeinschaftsrecht berufen können, wurde bislang in der Steuerrechtsliteratur kaum thematisiert. Im konkreten Fall hat der EuGH entschieden, dass die Kapitalverkehrsfreiheit ...