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IWB Nr. 1 vom Seite 39 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 3 Seite 200

Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro

von Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Essen

Am beginnt die dritte Stufe zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) mit der Einführung der eigenständigen und einheitlichen Währung ”Euro”. Im Mai 1998 werden voraussichtlich die an der EWWU teilnehmenden Mitgliedstaaten festgelegt, die die Konvergenzkriterien erfüllen. Zum legt der Rat dann die Umrechnungskurse des Euro in die nationalen Währungseinheiten der teilnehmenden Mitgliedstaaten unwiderruflich fest. In der sog. Übergangszeit vom 1. 1. 1999 bis zum wird der Euro zu einer eigenständigen Währung in diesen Staaten, er existiert zunächst jedoch nur als ”Buchgeld”. Die nationalen Währungen behalten in dieser Zeit ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel bei und stellen Untereinheiten des Euro dar. Ab dem verlieren die nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit. Art. 14 Satz 1 der geplanten EinführungsVO formuliert S. 40 dies wie folgt: ”Wird in Rechtsinstrumenten (als solche gelten Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte, gerichtliche Entscheidungen, Verträge, einseitige Rechtsgeschäfte, Zahlungsmittel — außer Banknoten und Münzen — sowie sonstige Instrumente mit Rechtswirkung, ...