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Steuerliche Sanierung gescheitert: EU-Kommission kippt § 8c Abs. 1a KStG
Sanierungsprivileg bei Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften
Die Europäische Kommission hat durch Beschluss v. die Sanierungsklausel der steuerlichen Verlustverfallsregelung (§ 8c Abs. 1a KStG) rückwirkend für mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar erklärt. Seit der auf den zurückwirkenden Einführung der Sanierungsklausel im Juli 2009 hatten etliche Investoren auf die Regelung beim Erwerb angeschlagener Körperschaften vertraut. Erst ab Mai 2010 wurde die Regelung per in Reaktion auf das am eröffnete Beihilfenkontrollverfahren vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist ein herber Schlag, der mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen unmittelbar für die betroffenen Körperschaften und mittelbar für die Investoren verbunden ist, da die Kommission Deutschland angewiesen hat, jegliche Beihilfe, die im Rahmen der Sanierungsklausel gewährt wurde, zurückzufordern. Der folgende Beitrag beleuchtet u. a. die sich nun aus Sicht der Praxis stellenden Fragen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Zur Gesetzesregelung in § 8c KStG
Um den Beschluss der Kommission und dessen Folgen richtig einordnen zu können, wird vorab das Regelungsumfeld mit Grundn...