Erstattung von Abzugsteuer nach §§ 50, 50a EStG - Mustereinspruch
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Erstattung von Abzugsteuer nach §§ 50, 50a EStG:
Wie ist der Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage zu errechnen? - Ist der Grundfreibetrag auch beschränkt Steuerpflichtigen zu gewähren? - Sind Gemeinkosten, hier insbesondere Telefonkosten und Raummiete, zu berücksichtigen? - Ist eine Rückstellung für die Kosten des Rechtsstreits um die Abzugsteuer bei der Bemessung der Abzugsteuer (als Rückstellung) anzusetzen? - Ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c EStG in Abzug zu bringen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
YAAAD-60436