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Berufsrecht | Keine Zulassung als ausschließlicher Syndikus-Steuerberater
Nach dem FG Baden-Württemberg ist eine Zulassung als Steuerberater ausgeschlossen, wenn der Steuerberater ausschließlich als Angestellter für seinen Arbeitgeber steuerberatend tätig wird (sog. Syndikus-Steuerberater). Eine Zulassung setzt bei einem Angestellten nach § 58 Satz 2 Nr. 5a Satz 2 StBerG vielmehr voraus, dass er den Beruf als Steuerberater unabhängig und eigenverantwortlich ausübt. Hieran fehlt es, wenn er von seinem Arbeitgeber nur dann für seine nebenberufliche Tätigkeit freigestellt wird, wenn er Überstunden angespart hat. Denn dann kann er sich weder für Besprechungen noch für Amts- oder Gerichtstermine von seinem Arbeitsplatz ohne Erlaubnis entfernen, wenn er keine Überstunden angesammelt hat.
[i]Syndikus
muss außerhalb seiner nichtselbständigen Tätigkeit als
Steuerberater tätig seinAllein die steuerberatende
Tätigkeit für den eigenen Arbeitgeber als sog...