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Überlassung von Computer, Telefon und Internet an Arbeitnehmer
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
[i]Kanzler, NWB 32/2010 S. 2538Computer, Telefon und Internet sind aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Dies gilt für das Berufsleben genauso wie für das Privatleben. Ermöglicht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Nutzung dieser Geräte (auch) für den Privatbereich, stellt sich wie bei allen Zuwendungen an Arbeitnehmer die Frage, ob aus lohnsteuerlicher Sicht ein geldwerter Vorteil vorliegt und Steuern sowie ggf. auch Beiträge zur Sozialversicherung zu berücksichtigen sind. Gerade in diesem Bereich gibt es interessante Möglichkeiten, den Mitarbeitern Leistungen steuerfrei oder pauschal versteuert zur Verfügung zu stellen. Daneben sind diverse umsatzsteuerliche Berührungspunkte zu beachten, die sich aus der Überlassung an die Mitarbeiter ergeben. Einen zusammenfassenden Überblick bietet der nachfolgende Musterfall.
I. Allgemeine Vorüberlegungen
[i]Überlassung dienstlicher Geräte oder Erstattung beruflicher Aufwendungen für private Geräte?Die A-GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat sich auf den Verkauf von Büromöbeln und die Beratung bei der Einrichtung von Büros spezialisiert. Sie bietet ihre Waren über das Internet an, verfügt aber auch über einen Verkaufsraum in Düsseldorf. Außerdem beschäftigt sie mehrere Außendienstmitarbeit...