Steuerberater dürfen zusammen mit Gewerbetreibenden auf
einer gemeinsamen Internetplattform werben
Leitsatz
1. Die gemeinsame Werbung eines
Steuerberaters zusammen mit einem Gewerbetreibenden in einem Internetportal ist
keine unzulässige Kooperation, wenn eine Beeinflussung der
steuerberatenden Tätigkeit durch den Gewerbetreibenden ausgeschlossen ist
und mindestens im Impressum eine klare Trennung der Geschäftsbereiche
erkennbar ist.
2. Nur weil der Steuerberater
zusammen mit dem Gewerbetreibenden in demselben Internetportal wirbt, übt
er selbst noch keine gewerbliche Tätigkeit aus, und insbesondere keine,
die geeignet wäre, dem Berufsbild des Steuerberaters zu schaden.
Fundstelle(n): DStR 2010 S. 1862 Nr. 36 DStRE 2010 S. 1088 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2010 S. 2592 VAAAD-48028
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.