Unternehmenssanierung -
1. Aufl. 2010
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Teil C - 2. Kapitel: Gaststätten und Beherbergung
2. Kapitel: Gaststätten und Beherbergung
2.1 Das Gastgewerbe
2.1.1 Begriffsbestimmung
Der Begriff Gastgewerbe wird im Alltag häufig als Synonym mit den Wörtern Gaststätte, Gastronomie oder Gaststättengewerbe verwendet. Deshalb erfolgt hier zunächst eine Definition der wichtigsten Fachbegriffe der Branche.
[i]Hotellerie vs. GastronomieUnter dem Begriff „Gastgewerbe„ werden alle Betriebsarten der Branche zusammengefasst, Unterbegriffe sind „Hotellerie„ (oder „Beherbergungsgewerbe„) und „Gaststättengewerbe„ (oder „Gastronomie„). Grundsätzliche Unterschiede bestehen in der Art der Leistung: In der Hotellerie werden immer Übernachtungen angeboten, also Zimmer vermietet. Die Gastronomie dagegen bietet nur Speisen und Getränke an und hat eine mehr oder weniger ausgeprägte Unterhaltungsfunktion (vgl. Meyer/Hoffmann, 1997, S. 29).
2.1.2 Betriebstypen und Betriebsarten
[i]Unterscheidung nach Angebot und AusstattungDie Betriebe des Gastgewerbes in Deutschland unterscheiden sich durch ihr unterschiedliches Angebot und ihre verschiedenen Ausstattungen. Zu differenzieren ist zwischen Betriebstypen, Betriebsarten und Betriebsformen. Das Gastgewerbe wird üblicherweise entsprechend den Grundfunktionen in die Betriebsarten des Gas...