Unternehmenssanierung -
1. Aufl. 2010
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Teil B - 6. Kapitel: Vermeidung deliktischer Handlungen im Vorfeld einer Insolvenz – Unternehmenssanierung und Strafrecht
6. Kapitel: Vermeidung deliktischer Handlungen im Vorfeld einer Insolvenz – Unternehmenssanierung und Strafrecht
6.1 Unternehmensinsolvenz und Strafrecht
Bei allen Unternehmensinsolvenzen erfolgen im Rahmen von Amtsermittlung – also ohne jede Anzeige, weder von Geschädigten noch vom Insolvenzverwalter – Auswertungen der Insolvenzakten und standardisierte Abfragen amtszugänglicher Informationen nach den „Mitteilungen in Zivilsachen„ (MiZi; vgl. hierzu Baumgarte, wistra 1991, S. 171 ff.).
[i]Unterschiedliche Praxis bei der Einleitung von Ermittlungsverfahren in DeutschlandDie einzelnen Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik handhaben die Einleitung von Ermittlungsverfahren im Bereich der Insolvenzkriminalität dabei aber höchst unterschiedlich. Überwiegend wird jedoch ein sog. Vorprüfverfahren durchgeführt, wobei regelmäßig der Verdacht strafbarer Handlungen festgestellt wird. (Umfassend zu Umfang und Grundlagen der staatsanwaltschaftlichen Vorprüfung Diemer, NStZ 2005, S. 666 ff., der im Rahmen der „Erhebungen zur Verdachtsprüfung„ (S. 668 f.) auch die „informatorische Befragung„ von (späteren) Zeugen und Beschuldigten für möglich hält. Vgl. auch Lan...