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Verkehrswertnachweis bei erbschaftsteuerlicher Immobilienbewertung
Anknüpfungspunkte und Gutachtenkritik im Kontext der neuen ImmoWertV
[i]ImmoWertV v. 19. 5. 2010 (BGBl 2010 I S. 639) NWB OAAAD-43921Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Immobilienbewertung geht seit Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum eine verkehrswertnahe Erfassung der wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens einher. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Vorgaben des Bewertungsgesetzes im Rahmen der typisierenden Bewertung der Finanzämter dar. Es werden insbesondere die einzelnen Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) im Vergleich zu den Vorschriften der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erläutert, die zukünftig die Anwendung neuer Wertermittlungsvarianten (sog. DCF-Verfahren und vereinfachtes Ertragswertverfahren) ermöglicht. Dabei wird auch ein Blick auf internationale Gepflogenheiten geworfen, die den Gesetzgeber dazu bewogen haben, die neuen [i]AEBewGrV NWB OAAAD-24591; AEBewGrH NWB YAAAD-24592Wertermittlungsalternativen in die ImmoWertV aufzunehmen. In diesem Zusammenhang thematisiert der Beitrag Anknüpfungspunkte für einen Verkehrswertnachweis und zeigt im Lichte der neuen ImmoWertV die Möglichkeiten eines erfolgreichen Gutachtennachweises unter Einbeziehung der gleich lautenden Ländererlasse v. (AEBewGrV, BStBl 2009 I S. 590) sowie der aktuellen Rechtsprechung auf. Die ImmoWertV v. (BGBl 2010 I S. 639) ist zum in Kraft getreten.S. 2233
Eine Kurzfassung des B...