Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
Leitsatz
1. Auch nach Erlass der Post-Universaldienstleistungsverordnung vom (BGBl. I 1999, 2418) dürfen die Beteiligten
darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert
werden. Dies gilt auch dann, wenn allgemein mit erhöhtem Postaufkommen zu rechnen ist.
2. Eine nur unwesentliche Zeitersparnis – im Streitfall von jeweils etwa 5 Minuten auf der Hin- und Rückfahrt – führt nicht
dazu, dass eine tatsächlich benutzte, gegenüber der kürzesten Straßenverbindung längere Strecke bei der Berechnung der Entfernungspauschale
zu Grunde gelegt werden kann.
3. Eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, soweit diese nicht im inländischen
Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in der Werkstatt des Handwerksbetriebs ausgeführt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 142 Nr. 3 EFG 2010 S. 745 Nr. 9 EStB 2010 S. 309 Nr. 8 OAAAD-39826
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