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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 29 | Handwerkerleistungen: Pauschale für Schönheitsreparaturen

Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG kann nach einem positiven Urteil des FG Niedersachsen ein Angestellter mit einer Dienstwohnung auch dann geltend machen, wenn von seinem Gehalt eine Pauschale für Schönheitsreparaturen abgezogen worden ist. Das Verfahren ist beim BFH ebenso anhängig wie die Frage, ob auch Leistungen in der Werkstatt des Handwerkers begünstigt sind.

Die kleinliche Gesetzesauslegung der Finanzämter bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe ich ja schon mehrfach beklagt. Jetzt hat erfreulicherweise ein Finanzgericht die Finanzverwaltung in ihre Schranken verwiesen. Das Niedersächsische Finanzgericht machte deutlich: Bei der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde zu legen.

Es ging um folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer wohnte in einer Dienstwohnung. Für Schönheitsreparaturen behielt der Arbeitgeber jeden Monat eine Pauschale von seinem Gehalt ein. Insgesamt 900 € im Streitjahr, in dem die Wohnung komplett neu gestrichen und die Fenster erneuert wurden. Die Gesamtkosten betrugen 5.100 €. Davon entfielen 80 % auf Arbeitskosten. Es stellt sich die Fra...