Lehrbuch Umwandlungssteuerrecht

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61901-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58501-2

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Lehrbuch Umwandlungssteuerrecht (1. Auflage)

Abschnitt 4: Einbringungen

I. Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, §§ 20, 22 und 23 UmwStG

1. Lex specialis zu § 16 EStG
a) Begriff der Einbringung

427Der Vorgangsbeschreibung des § 20 Abs. 1 UmwStG ist zu entnehmen, dass es sich bei der Einbringung i. S. dieser Rechtsnorm um einen Leistungsaustausch oder, wie der BFH in ständiger Rechtsprechung betont, um einen tauschähnlichen Veräußerungsvorgang handelt (, BStBl 1996 II 342 m. w. N.). Die Leistung der einen Seite besteht in der Übertragung eines Betriebes, eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Rechtsträgerwechsel) und die Gegenleistung in der Gewährung neuer Gesellschaftsanteile. Es handelt sich dem Grunde nach also um einen (entgeltlichen) Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang auf der Basis eines synallagmatischen Vertrages. Der Wert des übertragenen (Teil-) Betriebes oder Mitunternehmeranteils spiegelt sich im Wert des erhaltenen neuen Gesellschaftsanteils wider. § 20 Abs. 1 UmwStG verwendet hierfür den Begriff der ‚Sacheinlage’, der damit (auch) im umwandlungssteuerrechtlichen Sinne seine Bestimmung erhält. Zum näheren Verständnis der Grundstruktur des § 20 UmwStG sollte man sich zunächst folgenden Sachverhalt vorst...

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