Lehrbuch Umwandlungssteuerrecht
1. Aufl. 2010
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Abschnitt 2: Umwandlung von Körperschaften in Personenunternehmen
I. Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person
19Bei der Umwandlung einer Körperschaft in ein Personenunternehmen (Personengesellschaft oder natürliche Person) im Wege der Verschmelzung wird das Vermögen der Körperschaft als Ganzes auf das Personenunternehmen übertragen (Gesamtrechtsnachfolge). Die übertragende Körperschaft erlischt. Den Anteilsinhabern der Körperschaft wird eine Beteiligung an der übernehmenden Personengesellschaft gewährt.
1. Ertragsteuerliche Folgen nach allgemeinen Vorschriften
20Für die ertragsteuerliche Beurteilung der Verschmelzung – und auch des Formwechsels – einer Körperschaft auf bzw. in eine Personengesellschaft sind die Ebenen der übertragenden Körperschaft und die der übernehmenden Personengesellschaft sowie die der Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft auseinander zu halten.
a) Übertragende Körperschaft
21Bei der übertragenden Körperschaft wäre nach den allgemeinen Vorschriften eine Schlussbesteuerung durchzuführen. Es müssten alle stillen Reserven aufgedeckt und dem Subjektsteuerprinzip entsprechend noch von der Körperschaft versteuert werden. Mit d...