Arbeitshilfe - Stand: 10.02.2010

Berücksichtigung der Verlustfeststellung aus einem Vorjahr bei unterlassener Änderung des inzwischen feststellungsverjährten Verlustfeststellungsbescheids des Folgejahres - Mustereinspruch

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Änderung der Verlustfeststellung nach § 10d EStG nach Eintritt der Feststellungsverjährung:

Kann nach einer Erhöhung des Verlustvortrags zum und unterlassener Änderung des Verlustfeststellungsbescheids zum gemäß 175 Abs. 1 Nr. 1 AO der Verlustfeststellungsbescheid zum oder die der Folgejahre trotz mittlerweile eingetretener Feststellungsverjährung gemäß § 181 Abs. 5 AO geändert werden - Schließt § 181 AO die Anwendung des § 171 Abs. 10 AO generell aus?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
IAAAD-30350