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Abschlusspolitik im Rahmen des impairment-Tests
Auswirkungen von Abschlusspolitik auf die Höhe des erzielbaren Betrags
IAS 36 regelt die Bestimmung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher gemäß der Definition der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungs- und Nutzungswert ist. Letzterer ist durch die Diskontierung zukünftig erwarteter Cashflows zu bestimmen, aber auch der Nettoveräußerungswert kann auf diese Weise mit dem kapitalwertorientierten Verfahren ermittelt werden. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags birgt für den Bilanzierenden sowohl bei der Ermittlung der zukünftig erwarteten Cashflows als auch bei der Bestimmung eines spezifischen und angemessenen Diskontierungszinssatzes verschiedene abschlusspolitische Potenziale. Diese werden von den Verfassern des Beitrags dargestellt und an einem ausführlichen Beispiel verdeutlicht.
Nutzungswert und auch der beizulegende Zeitwert (zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts) können durch die Diskontierung zukünftig erwarteter Cashflows bestimmt werden.
Sowohl der Ermittlung der zukünftig erwarteten Cashflows als auch der Bestimmung eines angemessenen Diskontierungszinssatzes wohnen verschiedene abschlusspolitische Potenziale inne.
Die Vorschriften des