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§ 11 Außerplanmäßige Abschreibungen, Wertaufholung
Vorbemerkung
Die Kommentierung berücksichtigt sowohl IAS 36 in der bis zum geltenden (Zitat: IAS 36) als auch die am verabschiedete, ab anwendbare Fassung (Zitat: IAS 36 rev. 2008). Wegen des zeitlichen Anwendungsbereichs wird auf Rz 93 verwiesen.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Regelungsbereich
1Im Kernbereich geht es in diesem Paragrafen des Kommentars um die Auslegung von IAS 36„impairment of assets”, vergleichbar den Regeln in § 253 Abs. 2 S. 3 HGB. Wie das HGB und das EStG sehen die IFRS das Erfordernis einer außerplanmäßigen Abschreibung (steuerlich Teilwertabschreibung), sofern der Buchwert den – in der deutschen Terminologie – niedrigeren beizulegenden Wert (dauernd) überschreitet. Der HGB-Text überlässt es der Kommentarliteratur , der Rechtsprechung und dem Anwender, wie er diesen niedrigeren beizulegenden Wert zu ermitteln hat.
2IAS 36 geht gerade den umgekehrten Weg. In einer äußerst umfangreichen Darstellung werden die einschlägigen Regeln zur Bestimmung der erforderlichen Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert – bezeichnet als erzielbarer Betrag (recoverable amount) – abgehandelt. Schon aufgrund des bloßen Volumens von ...