1. Unter Gehalt auf außertariflicher Grundlage" in der Abstandsklausel des § 1 Nr. 3 Abs. 2 d des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie vom 31.10./ und der Fassung vom 24,05,2002 (Stand ) ist die "für" einen Monat gezahlte Gesamtvergütung unter Einschluss variabler Vergütungsbestandteile und nicht nur das monatlich gleichbleibende Festgehalt zu verstehen.
2. Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nehmen nicht an Tarifentgelterhöhungen teil, es sei denn, die Teilnahme an der Tarifentwicklung ist individual- oder kollektivrechtlich geregelt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAD-08744
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.