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Verzinsung nach§ 233a AOim Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Anmerkung zum
Der BFH kommt in seinem Urteil v. beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren zu dem bemerkenswerten Ergebnis, dass sich Unternehmen auf § 233a AO berufen können. Vorsteuer-Vergütungsbeträge sind daher zu verzinsen, sofern die Erstattung erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt ist. Bisher war die Verzinsung im Vorsteuer-Vergütungsverfahren stets abgelehnt worden. Zu beachten ist jedoch die relativ kurze Festsetzungsverjährungsfrist von nur einem Jahr.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist eine Gesamtdarstellung zur Umsatzsteuer unter der NWB DokID NWB BAAAC-92466 aufrufbar. Im infoCenter des NWB SteuerXpert ist unter der NWB DokID NWB AAAAA-41729 ein Kurzbeitrag zum Thema „Vorsteuer-Vergütungsverfahren” aufrufbar.
I. Bisherige Rechtslage: Keine Verzinsung
Gem. § 233a Abs. 1 Satz 1 AO sind Erstattungen und Nachzahlungen, die aus der Festsetzung der Umsatzsteuer resultieren, zu verzinsen. Eine Ausnahme gilt nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO lediglich für Vorauszahlungen. D. h., dass aus Umsatzsteuervoranmeldungen resultierende Erstattungen und Nachzahlungen nicht verzinst werden. Die Vorsteuer-Vergütung gem. § 18 Abs. 9 UStG ist zwar keine Vorauszahlung und wäre damit eigentlich einer Verzinsung zugänglich. Nach der einhelligen Meinung in der Literatur soll di...