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Vorsteuer-Vergütungsverfahren
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I. Definition des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens
Nach dem System der Umsatzbesteuerung steht einem Unternehmer ( § 2 UStG) grundsätzlich ein Vorsteuerabzug zu, soweit er Leistungen für sein Unternehmen bezieht. Unabhängig von der Ansässigkeit im Inland kann daher der Unternehmer, soweit die Voraussetzungen des § 15 UStG vorliegen, die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer, die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb als Vorsteuer abziehen. Für im Ausland ansässige Unternehmer, die im Inland keine oder nur bestimmte Umsätze ausführen, gilt das Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Die gesetzliche Ermächtigung für dieses besondere Verfahren zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens enthält der § 18 Abs. 9 UStG.
Hinweis: Mit der RL 2008/9/EG wurde das Verfahren der Vorsteuervergütung an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer mit Wirkung vom neu geregelt. Mit der Änderung soll das Verfahren beschleunigt und modernisiert werden. Das neue Recht gilt für alle nach dem gestellten Erstattungsanträge. Die Umsetzung dieser ...