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StuB Nr. 22 vom Seite 878

Neue Anhangangabepflichten zum Jahresabschluss nach dem BilMoG-RegE

von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Heide

Am veröffentlichte das BMJ den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) auf seiner Homepage . Mit dem BilMoG beabsichtigt das BMJ eine Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS. „Ein Weg dazu ist die Beseitigung bestehender handelsrechtlicher Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte. Damit ist gleichzeitig eine Anhebung des Informationsniveaus des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbunden.” Umso überraschender an dieser Aussage des BMJ ist, dass nicht auf die Verbesserung des Informationsgehalts durch zusätzliche Offenlegungspflichten innerhalb des Anhangs zum Jahresabschluss eingegangen wird. Betrachtet man die Literaturanalysen zum BilMoG-RegE, so erfolgt dort ebenfalls eine Konzentration auf Bilanzierungs- und Bewertungsaspekte, das Verhältnis von Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie ausgewählte Aspekte der Konzernbilanzierung , während die zusätzlichen Angabepflichten, die mit dem BilMoG-RegE einhergehen, weitestgehend vernachlässigt werden. Der vorliegende Beitrag will diese Lücke zumindest für den Jahresabschluss sc...