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Anhangangaben für außerbilanzielle Geschäfte
Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.
I. Sachverhalt
Die U-GmbH ist per aus folgenden (noch) nicht bilanzwirksam gewordenen Kontrakten verpflichtet (und berechtigt):
Übliche Bestellungen von Sachanlagen und Vorräten, die im ersten Quartal 02 geliefert werden.
Veräußerung von noch nicht fälligen Forderungen an einen Factor.
Leasingvertrag über ehemals im Eigentum der U-GmbH stehende, dann im Sale-and-lease-back-Verfahren an eine Leasinggesellschaft übertragene Betriebsgebäude.
Ein noch drei Jahre laufender, Mindestabnahmen vorschreibender Outsourcing-Vertrag über IT mit einer von den ehemaligen Leitern der IT-Abteilung gegründeten Gesellschaft, der ganz überwiegend geschäftspolitisch (Konzentration auf Kernkompetenzen) motiviert ist.
II. Fragestellung
Welche Angabepflichten ergeben sich nach § 285 Nr. 3 HGB (außerbilanzielle Geschäfte) bzw. § 285 Nr. 3a HGB (sonstige finanzielle Verpflichtungen)?
III. Lösungshinweise
1. Angabepflichten für außerbilanzielle Geschäfte
Diese Angabepflicht zielt auf die „ off balance sheet transactions”, die zunächst bei Enron und anderen Bilanzskandalen, sodann...