ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Anliegerbeiträge
Anliegerbeiträge für die erstmalige Erschließung eines Grundstücks rechnen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Dies gilt auch, wenn die Beiträge erst „nachträglich” erhoben werden (z. B. eine Gemeinde fordert Erschließungskosten für die Erstanlage einer Straße, vgl. hierzu , BStBl 1965 III S. 85, , BStBl 1997 II S. 811/Erstanschluss an die gemeindliche Kanalisation/erstmalige Beiträge zur Gas- und Stromversorgung, vgl. hierzu , NWB HAAAB-31016). Ist ein Grundstück bereits erschlossen und fallen voraussichtlich weitere Anliegerbeiträge an, ist hierfür in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen (, BStBl 2006 II S. 369), soweit die Beiträge zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben gehören und keine nachträglichen Anschaffungskosten darstellen.
Erheben Gemeinden Beiträge mit dem Ziel der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer eigenen Infrastruktur, können darin nur dann nachträgliche Anschaffungskosten der betroffenen Grundstücke gesehen werden, wenn die Ma...BStBl 2006 II S. 369