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BFH Urteil v. - VI 100/63 S BStBl 1965 III S. 85

Gesetze: EStG 1958 §§ 7, 7b, 9

Leitsatz

Die Anliegerbeiträge gehören in vollem Umfang zu den Anschaffungskosten für Grund und Boden, nicht aber ganz oder teilweise zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Der Senat hält an den Grundsätzen seiner Entscheidung VI 138/55 U vom (BStBl 1957 III S. 343, Slg. Bd. 65 S. 285) nicht mehr fest.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 85
OAAAA-90194

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