Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die GmbH & Co. KG als Rechtsform für die Steuerberatungsgesellschaft
Erste Handlungserwägungen aufgrund der berufsrechtlichen Neuregelung
Im deutschen Mittelstand gehört die GmbH & Co. KG nicht zuletzt aufgrund ihrer gesellschafts- und steuerrechtlichen Eigenschaften zu den verbreitesten Rechtsformen. Sie verbindet die haftungsrechtlichen Vorzüge der GmbH mit den zivil- und steuerrechtlichen Vorzügen der Kommanditgesellschaft. Angesichts dieses Befunds ist das Schattendasein der GmbH & Co. KG als Steuerberatungsgesellschaft nur so zu erklären, dass deren berufsrechtliche Zulässigkeit bisher weitgehend ungeklärt war. Nach bisheriger Rechtslage musste davon ausgegangen werden, dass die zuständige Kammer eine Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG nicht anerkennt. Diese Unsicherheit wird nun durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes v. (BGBl 2008 I S. 666) dergestalt beseitigt, dass die GmbH & Co. KG als Steuerberatungsgesellschaft ausdrücklich zugelassen wird.
I. Berufsrechtliche Zulässigkeit
1. Bisherige Rechtslage
Zu den Gesellschaften, die nach § 49 Abs. 1 StBerG als Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden können, zählen neben Kapitalgesellschaften (AG, KGaA und GmbH) auch Personenhandelsgesellschaften wie die OHG und die KG, sofern diese aufgrund ihrer Treuhandtätigkeit ins Handelsregister eingetragen w...