UStR 55. (Zu § 4 Nr. 6 UStG)

Zu § 4 Nr. 6 UStG

55. Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

Bei den Leistungen der Eisenbahnen des Bundes handelt es sich insbesondere um die Überlassung von Anlagen und Räumen, um Personalgestellungen und um Lieferungen von Betriebsstoffen, Schmierstoffen und Energie.

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JAAAC-53796